fK 2/09 akik

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Das Aktionskomitees KIND IM KRANKENHAUS AKIK e.V.

Bürgerschaftliches Engagement für die Rechte von Kindern im Krankenhaus

Das Aktionskomitees KIND IM KRANKENHAUS AKIK e.V. wurde 1968 durch eine Frankfurter Frauengruppe unter Leitung von Irm Folkers ins Leben gerufen, um die Situation kranker Kinder und ihrer Eltern im Krankenhaus zu verändern. Damals betrat das AKIK mit dieser Elterninitiative Neuland und ist somit eine historische, wenn nicht sogar die erste Eltern-Selbsthilfegruppe der Bundesrepublik. Seit seiner Gründung hat AKIK die Erwartungen und Bedürfnisse der Kinder und Eltern in den Vordergrund seiner Überlegungen gestellt, um deren Situation damals und heute zu verbessern und zu verändern. Das AKIK vertritt die Rechte von Kindern jeden Alters, Geschlechts und jeder Herkunft, die aufgrund einer Erkrankung im Krankenhaus behandelt und betreut werden müssen.

Im Jahr 1982 forderte das AKIK die damalige Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag in einer Gesetzesinitiative unter dem Motto „Freier Zugang zum Kind“ auf, Kindern das Recht auf eine Begleitperson zu gewähren und die Besuchszeiten für Kinder, das heißt die Anwesenheitszeiten für Eltern und Bezugspersonen auf den Stationen in allen Krankenhäusern und Fachabteilungen zu lockern. In einer Unterschriftenaktion wurden 92.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt und der Regierung vorgelegt.

Dieser Vorstoß hatte zunächst nur geringe politische Resonanz – doch er trug mit dazu bei, den Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes im Krankenhaus und die Modalitäten einer kindgerechten Pflege stärker zu berücksichtigen und langfristig zum Gesundheitsthema zu machen. Mehr noch: Er bewirkte auch ein Umdenken der Krankenhausmitarbeiter. Darüber hinaus führte er zur Gründung von Elterninitiativen rund um Kinderrechte oder spezielle Erkrankungen bei Kindern. Inzwischen ist die Mitaufnahme eines Elternteiles in vielen Krankenhäusern möglich.

Vertreter des AKIK nahmen 1988 am 1. Europäischen Treffen der „Kind im Krankenhaus“-Initiativen in Leiden (Niederlande) teil und verabschiedeten dort zusammen mit den elf vertretenen europäischen Gruppen die „Charta für Kinder im Krankenhaus“, die später als EACH-Charta bezeichnet und von der WHO und der CESP – der Vereinigung der europäischen Kinderfachärzte – offiziell anerkannt wird.

Nur ein Jahr später erhielt die EACH-Charta die grundsätzliche Zustimmung von den Verbänden der Kinderärzte und Kinderkrankenschwestern der Bundesrepublik. Während einige Länder, wie zum Beispiel Belgien und Schweden, die Forderungen der EACH-Charta bereits umgesetzt haben, steht eine gesetzliche Verankerung der Rechte von Kindern in Krankenhäusern seitens der Bundesregierung noch aus.

Im Jahr 1992 gab AKIK den Anstoß für die Gründung der BaKuK, eines Zusammenschlusses von 18 Berufs- und Elternverbänden zur „Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus“ mit dem Ziel, alle Aktivitäten zugunsten kranker Kinder im Krankenhaus zu bündeln, um gemeinsame Forderungen zu stellen und so mehr zu erreichen.

Im selben Jahr nahm AKIK an der Expertengruppe des Bundesministeriums für Gesundheit zur „Personalbedarfsermittlung in der Kinderkrankenpflege“ teil. Zusammen mit engagierten Vertreter(inne)n aus der Kinderkrankenpflege gelang es, wichtige Aspekte, wie zum Beispiel die Integration von Eltern in der Kinderkrankenpflege, zum ersten Mal gesetzlich zu verankern.

Für die Jahre 1996 bis 1999 ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Projekt „Integration von Eltern stationär betreuter Kinder zu nennen. Ziel des Projektes war es, die psychosoziale Situation von Kindern im Krankenhaus zu verbessern. Die Arbeitsergebnisse wurden in dem so genannten AKIK-Strategie-Papier gesammelt und zusammen mit einer Sammlung relevanter Gesetzestexte zum Thema „Krankenhausversorgung von Kindern“ an alle Pflegedienstleitungen und leitenden Kinderärzte und Kinderchirurgen versandt, ebenso an die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder. Den Abschluss des Projekts bildete die „Walberberger Resolution“, in der es u. a. heißt. „Das Recht von Kindern auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit beinhaltet die Integration von Eltern stationär betreuter Kinder. Die Umsetzung ist Aufgabe aller am Gesundheitsprozess Beteiligten.“

Zu Beginn des neuen Jahrhunderts erfuhr das deutsche Krankenhauswesen und damit auch die Kinderkliniken und -abteilungen eine Umwälzung, von der sie sich bis heute nicht ganz erholt haben und die längst noch nicht abgeschlossen ist. Die Finanzierungsbasis wurde auf politischen Wunsch hin geändert. Von einer Leistungsvergütung für jeden Kranken, der um Mitternacht im Bett lag („Mitternachtsstatistik“) ging man über zu einer Finanzierung auf der Basis von Diagnosen (DRG – Diagnosebezogenes Fallpauschalensystem). Gezahlt wurde also nunmehr für die Behandlung des „Blinddarms“. Schon im Vorfeld warnten die Fachleute, dass ein solches Finanzierungssystem für die Behandlung von Kindern nicht angemessen wäre. Erste Hinweise ließen befürchten, dass der circa 25-prozentige Mehraufwand an Pflegepersonal für Kinderpatienten finanziell nicht berücksichtigt werde.

Im Jahr 2004 startete AKIK daher eine bundesweite Unterschriftenaktion unter dem Titel „Kranke Kinder im Abseits! – Das neue Finanzierungssystem gefährdet die medizinische und pflegerische Versorgung kranker Kinder“. Im Vergleich zu anderen, ähnlichen Krankenhausfinanzierungs-Systemen in der EU ist das deutsche System sehr komplex und gerade für Patienten und Eltern nicht selbsterklärend. Trotzdem kamen, auch durch die große Unterstützung befreundeter Verbände, über 160.000 Unterschriften zusammen, die dem Bundesministerium für Gesundheit, überreicht wurden.

Ende 2006 nutzte das AKIK die Möglichkeit der Online-Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages. Mit der Eingabe wurde gebeten, der „Deutsche Bundestag möge beschließen, unbedingt und unverzüglich die Maßnahmen des Artikels 2.3.5 des „Nationalen Aktionsplanes für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ einzuhalten bzw. umzusetzen. Dieser Artikel bezieht sich darauf, dass nach der UN-Kinderrechtskonvention die Bundesregierung sich zu einer kindgerechten Versorgung im Krankenhaus verpflichtet hat. Im Herbst 2007 gab der Petitionsausschuss der AKIK-Petition Recht und wies sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch die Länder-Gesundheitsministerien an, hierzu Stellung zu nehmen. Bis heute stehen noch einige Antworten aus.

Heute, im Jahr 2009, besteht der AKIK-Bundesverband aus einem Bundesvorstand mit sieben Vorstandsmitgliedern, dem Landesverband Baden-Württemberg, acht Orts- oder Bezirksgruppen, 15 Ansprechpartnern und etwa 600 Mitgliedern. Alle ehrenamtlich Tätigen erhalten, abgesehen von Kostenerstattungen in den Gruppen, keinerlei Entgelte. Der ehrenamtliche Aufwand, den alle AKIK-Aktiven im Jahresdurchschnitt leisten, entspricht der Wertschöpfung eines Produktionsunternehmens mit ca. 12 Mitarbeitern. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Frankfurt am Main, eine Niederlassung in Berlin ist in Planung.

Angesichts knapper werdender Ressourcen wird das Thema „Vernetzung“ beim AKIK groß geschrieben. Auf europäischer Ebene sind die Verbindungen zu den Schwesterorganisationen in allen EU-Ländern sowie der Schweiz immer enger geworden. Auf Bundesebene trifft man sich über die BaKuK hinaus teilweise in gemeinsamen Arbeitskreisen mit Vertretern von Fachverbänden aus Medizin und Pflege mit dem Ziel, gemeinsame Leitlinien für eine qualitativ hochwertige Versorgung von kranken Kindern zu entwickeln. Weiterhin ist das AKIK aktives Mitglied in der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie in der Deutschen Liga für das Kind. Den dritten Vernetzungssektor auf Bundesebene bilden die Selbsthilfegruppen für chronisch kranke Kinder und deren Familien, hier speziell unter dem Dach des Kindernetzwerkes. Der für alle Vernetzungen gemeinsame Nenner ist, mit möglichst einer Stimme für die besonderen Bedürfnisse kranker Kinder und ihrer Familien zu sprechen. Auf politischer Ebene in Berlin versteht sich das AKIK als Lobbyist für die Versorgungsinfrastruktur für kranke Kinder. Darüber hinaus wird das AKIK auch in Einzelfällen bei Ämtern und Institutionen vorstellig, um Härtefälle durch SGB-Vorschriften zu vermeiden oder abzumildern. Weiterhin betreibt AKIK auf Kongressen, in Workshops und Veranstaltungen Aufklärung in Vorträgen zu dem Thema „Rechte und Bedürfnisse kranker Kinder“.

Auf Landes- und kommunaler Ebene organisieren die Ortsgruppen in Kinderkliniken und Kinderfach-abteilungen vor Ort Besuchs- und Betreuungsdienste an oder bieten mit ihren Bücherwagen den kleinen Patienten ein wenig Abwechslung. Gleichzeitig sind sie damit Ansprechpartner für die Klinikmitarbeiter und Eltern. Ob auf EU-, Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene: jedes AKIK-Engagement ist geleitet von dem Appell der kranken Kinder: Lass mich bitte nicht allein!

AKIK-Bundesverband e.V.
Postfach 940316, 0461 Frankfurt am Main
Tel.: 0180 – 52 54 528
E-Mail: info@akik.de
www.akik.de

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