fK 2/01 Infos

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Informationen zum Thema

Das Kind als Träger eigener Rechte

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Die 1995 gegründete National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist ein Zusammenschluss von annähernd 100 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen. Rechtsträger der National Coalition ist die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe.

Die National Coalition unter der Schirmherrschaft der amtierenden Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs setzt sich für die Rechte und Interessen aller jungen Menschen bis 18 Jahre ein, bezogen auf die für Deutschland umzusetzenden Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention. Zu ihren Zielen und Aufgaben gehört insbesondere:

  • die nach Art. 44 UN-KRK erforderliche Berichterstattung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinten Nationen kritisch zu begleiten und die Auseinandersetzung mit der Berichterstattung in Bund, Ländern und Gemeinden zu fördern
  • in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einen breiten fachlichen Dialog über die Verwirklichung der UN-KRK zu organisieren
  • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Diskussion um die Umsetzung der UN-KRK zu unterstützen
  • den internationalen Austausch über die Verwirklichung der UN-KRK für Organisationen in Deutschland zu fördern und den Kontakt mit der International Coalition nicht-staatlicher Organisationen in Genf zu pflegen

Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1999 hat sich die National Coalition mit „Impulsen für die nächste Dekade 1999-2009“ an die Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft gerichtet. In zehn Punkten werden aktuelle Problemlagen aufgezeigt und daran die folgenden Forderungen geknüpft:

  1. Kinderrechte verfassungsrechtlich verankern
  2. Vorrang des Kindeswohls durchsetzen
  3. Beteiligungsrechte von Kindern sichern
  4. Kinderfreundliche Lebensbedingungen herstellen
  5. Materielle, gesundheitliche und soziale Existenzsicherung gewährleisten
  6. Diskriminierung von Kindern ohne deutschen Pass beseitigen
  7. Gewalt und Vernachlässigung verhindern
  8. Kinder mit Behinderungen fördern
  9. Kinder bei Freiheitsentzug schützen
  10. Achtung des Kindes

Veröffentlichungen der National Coalition:

Kinderrechte sind Menschenrechte
Impulse für die zweite Dekade 1999-2009

Kinder ohne Deutschen Pass – Ein Leben ohne Rechte?
Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention

Ökologische Kinderrechte
Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Existenz von Kindern sichern
Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention

National Coalition
Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
Haager Weg 44, 53127 Bonn

Tel.: 0228 – 9 10 24 – 0, Fax: 0228 – 9 10 24 – 66
E-Mail: national-coalition@agj.de
http://www.agj.de

Weitere Informationen über die UN-Kinderrechtskonvention:

Übereinkommen über die Rechte des Kindes
UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien

Die Rechte der Kinder
von logo einfach erklärt

Zu bestellen bei:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschürenbestellung, Postfach 20 15 51, 53145 Bonn
E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de

Ein „Koffer voller Kinderrechte“

Zum 10. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention erstellte KiKo im Auftrag des BMFSFJ einen Medienkoffer Kinderrechte.
Er wendet sich an Erwachsene in Verbänden sowie schulischen und außerschulischen Instititutionen, die mit Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren zum Thema Kinderrechte arbeiten.
Der Koffer kann zu einem Preis von 432,50 DM inkl. 7.- DM Versandkosten bezogen werden über:

KiKo – Kinder und Kommunikation
Gerhard-Becker-Str. 21-23
63075 Offenbach
Tel.: 069/95 52 06 81, Fax: 069/86 68 73
E-Mail: info@kiko.de
www.kiko.de

Weltkindergipfel 2001

An der Sondersitzung der Vereinten Nationen vom 19.-21. September 2001 in New York (UNGASS – United Nations General Assembly Special Session), dem Weltkindergipfel, nehmen Regierungsvertreter, Staatschefs, Nichtregierungsorganisationen sowie Kinder und Jugendliche aus aller Welt teil. Die Deutsche Delegation wird von Anke Fuchs, Vizepräsidentin des Bundestages und Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Weltkindergipfel, geleitet. Weitere Delegationsmitglieder sind u.a. die Bundesjugendministerin Christine Bergmann, der stellv. Sprecher der National Coalition, Jörg Maywald, sowie vier Kinder und Jugendliche, die aus einer großen Zahl von Bewerbungen ausgewählt wurden.

Die Sondersitzung im Herbst 2001 ist eine wichtige Nachfolgekonferenz des Weltkindergipfels 1990. 71 Staats- und Regierungschefs, darunter der damalige Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker, unterzeichneten eine Erklärung für das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern sowie einen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Deklaration.

Auf dem Weltkindergipfel 2001 soll überprüft werden, inwieweit der Aktionsplan, der 1990 auf dem Weltkindergipfel verabschiedet wurde, erfüllt worden ist. Es soll beraten werden, wie die Situation der Kinder und Jugendlichen dieser Welt verbessert werden kann. Grundlage hierfür ist die UN-Kinderrechtskonvention, die von 191 Staaten ratifiziert wurde. Die Staatenvertreter und Regierungschefs sollen eine neue Agenda verabschieden, die messbare und überprüfbare Ziele für die nächsten zehn Jahre sowie konkrete Handlungsschritte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern beinhaltet. Der neue Aktionsplan „A World fit for Children“ soll u.a. ermöglichen, dass Kinder einen bestmöglichen Start zu Beginn des Lebens erfahren, dass jedes Kind eine qualitativ gute Basiserziehung erhält und dass Kinder jeden Alters an allen sie betreffenden Entscheidungen angemessen beteiligt werden.

Weitere Informationen unter:
www.unicef.org

www.crin.org

www.weltkindergipfel.de

Weltweite Bewegung für Kinder
Die „Weltweite Bewegung für Kinder“ (Global Movement for Children) wurde im April 2001 von UNICEF initiiert als eine „Kraft für Veränderung, bei der Menschen aus der ganzen Welt zu Aktionen mit dem Ziel aufgerufen sind, die Rechte der Kinder zu schützen“. Die beiden international führenden Persönlichkeiten der Initiative sind die Menschenrechtskämpfer Nelson Mandela und Graça Machel. Im Rahmen der Kampagne „Sag Ja für Kinder“ (Say Yes For Children) können sich Kinder und Erwachsene aus der ganzen Welt zwischen April und September 2001 für zehn vordringliche Aktionen mit dem Ziel aussprechen, die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern. Die Ergebnisse der Kampagne sollen auf dem Weltkindergipfel präsentiert werden.

Weitere Informationen unter:
www.unicef.org

Weltweite Initiative zur Beendigung aller Körperstrafen gegen Kinder

Zahlreiche Mitglieder des UN-Komitees für Kinderrechte sowie Kinderbeauftragte verschiedener Länder haben sich mit Unterstützung von Mary Robinson, UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, zu einer „Weltweiten Initiative zur Beendigung aller Körperstrafen gegen Kinder“ (Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children) zusammengeschlossen. Ziel der Initiative ist es, gewaltfreie Wege der Erziehung aufzuzeigen und für eine Ächtung aller Formen von Gewalt einzutreten. Die Regierungen aller Länder sollen aufgefordert und dabei unterstützt werden, entsprechende gesetzliche Reformen zu verabschieden und Aufklärungskampagnen zu fördern. Auf einer Länderkarte sollen weltweit Häufigkeit und gesetzlicher Status von Körperstrafen gegen Kinder aufgezeigt werden.

Weitere Informationen unter:
www.endcorporalpunishment.org

Individualbeschwerderecht gefordert

Die Kindernothilfe e.V. hat vorgeschlagen, als zusätzliches Kontrollinstrument zur UN-Kinderrechtskonvention ein Individualbeschwerderecht einzuführen. Die Individualbeschwerde ist ein Kontrollverfahren der UN-Organe zur Durchsetzung der Menschenrechte. Es ermöglicht Einzelpersonen, deren Rechte verletzt wurden, sich bei einem UN-Gremium, z.B. dem UN-Menschenrechtsausschuss, zu beschweren. Voraussetzung ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Bisher gibt es fünf völkerrechtliche Übereinkommen, die ein Individualbeschwerderecht beinhalten, darunter der Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Weitere Informationen unter:
www.weltkindergipfel.de

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